April 2020 | BK am Haspel
Unter strengen Hygienevorschriften haben am 23.04.20 die Abschlussklassen des Beruflichen Gymnasiums, der Höheren Berufsfachschule und der Fachoberschule den Unterricht im Hinblick auf die Prüfungsvorbereitung wieder aufgenommen.
Die Bekleidungsabteilung unterstützte die Schülerinnen und Schüler mit selbstgenähten Masken, die dankend angenommen wurden.
Den besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Einhalten des Abstandes (1,5 m) zu anderen Menschen und regelmäßiges Händewaschen.
Das richtige Tragen dieser selbstgenähten Masken ist eine physische Barriere und kann eine gewisse Schutzfunktion vor größeren Tröpfchen und Mund-/Nasenkontakt mit kontaminierten Händen bieten.
Hier die Empfehlung des BfArM:
Umgang mit selbstgenähten Masken
Unter "Weiterlesen..." finden Sie eine kurze Zusammenfassung:
01. Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
02. Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
03. Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
04. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
05. Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
06. Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ausgetauscht werden.
07. Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
08. Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
09. Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
10. Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.