November 2019 | Duales System - Floristen - Karriere
Nach deiner Ausbildung als Florist oder Floristin gestlatest du Blumen und Pflanzen für alle Anlässe, pflegst die Ware, kümmerst dich um den Einkauf neuer Ware und berechnest die Kosten für Materialien und Preise. Was der Dünger für die Pflanzen ist, das ist die Weiterbildung für deine Karriere. Denn in der Floristik warten viele spannende Aufstiegschancen, die du dir nicht entgehen lassen solltest.
Um dich weit zu qualifizieren, kannst du die Fahcoberschule für Gestaltung oder Garten-Landschaftsbau besuchen. Danach kannst du in den Bereichen studieren. Um deinen Schulabschluss zu verbessern, besteht die möglichkeit die Berufsfachschule zu besuchen.
Zwei Weiterbildungen, mit denen du dich vermehrt für die Organisation und Leitung in der Floristik qualifizierst, sind die Weiterbildungen als Gestalter für Blumenkunst und als Wirtschafter für Floristik. Die Weiterbildungen sind landesrechtlich geregelt und finden an Fachschulen statt. Zwei Jahre Vorbereitungszeit solltest du einplanen.
Floristmeister
Die Weiterbildung als Meister ist unter Floristen besonders beliebt, da du nach ihr Fach- und Führungsaufgaben in allen BEreichen der Herstellung und des Verkaufs von floristischen Produkten übernehmen kannst. Auch wenn du dich selbstständig machen möchtest, kannst du in der Weiterbildung viel für deine Zukunft lernen. Zwei bis vier JAhre solltest du für die Weiterbildung einplanen. Angeboten werden Vorbereitungskurse, verpflichtend ist allerdings nur die Prüfung. Kosten von einer Höhe bis zu 4000 Euro kommen auf dich zu.
Studium
Wenn de (Fach-)Abitur hast, kannst du an deine Asbildung zum Floristen ein Studium anschließen, beispielsweise im Bereich Garten- und Landschaftsbau oder Landschaftsarchitektur. Ein Bachelorstudium dauert sechs Semester und kann auch berufbegleitend absolviert werden.
Getreu Wenn du dich als Florist selbstständig machen möchtest, kannst du ein Blumenfachgeschäft oder einen Betrieb für Blumengeschenk- und Dekorationsservice eröffnen. Optimale Voraussetzung ist die Ablegung der Meisterprüfung.