Tischler

Aufgaben und Ziele:

Die Ausbildung zum Tischler findet im Rahmen des dualen Systems statt. Die fachpraktische Unterweisung erfolgt in den Ausbildungsbetrieben und den überbetrieblichen Ausbildungsstätten der Kreishandwerkerschaft sowie in der Schule.
Die Fachtheorie wird seit dem Schuljahr 2009/2010 in Form von Blockunterricht im Berufskolleg am Haspel vermittelt. Den Blockplan finden Sie unter dem nachfolgenden Link (Blockplan Tischler 2018/19).

Grundlegendes Ziel der Ausbildung ist es, den Auszubildenden zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren zu befähigen (siehe: Tischler-Ausbildungsverordnung).
Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die nach 10 Vollzeitschljahren in einem Berufsausbildungsverhältnis zum Tischler/Tischlerin stehen.
Unser Unterricht trägt dazu bei, dass die Auszubildenden Handlungskompetenz für ihre berufliche Praxis erlangen. Darüber hinaus bereitet der Berufsschulunterricht auf die Zwischen- und Gesellenprüfung vor.
Im Sinne der Öffnung von Schule pflegen wir die bestehenden Kontakte zu außerschulischen Personen und Institutionen sowie die Zusammenarbeit mit allen an der Ausbildung Beteiligten (Handwerkskammern, Innungen, Firmen, Verbänden und Gewerkschaften, Ausbildungsbegleitende Hilfen, usw.).

Unterrichtsfächer:

Berufsbezogener Lernbereich:

Lernfelder im ersten Ausbildungsjahr:

- Einfache Produkte aus Holz herstellen
- Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen
- Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen

Lernfelder im zweiten Ausbildungsjahr:

- Kleinmöbel herstellen
- Einzelmöbel herstellen
- Systemmöbel herstellen
- Einbaumöbel herstellen

Lernfelder im dritten Ausbildungsjahr:

- Bauelemente des Innenausbaus herstellen und montieren
- Baukörper abschließende Bauelemente herstellen und montieren
- Erzeugnisse warten und instand halten
- Einen Arbeitsauftrag aus dem Tätigkeitsfeld ausführen

Berufsübergreifender Lernbereich:

- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
- Fremdsprachliche Kommunikation

Differenzierungsbereich:

- Betriebsassistent im Handwerk
- CNC Fachkraft
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Prüfung:

Im zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung statt, am Ende der Ausbildung die Gesellenprüfung. Die Tischlerinnung stellt die Prüfungsaufgaben und vergibt die Abschlüsse.

Die Schule verleiht unter bestimmten Voraussetzungen den Berufsschulabschluss. Mit erfolgreichem Berufsschulabschluss erreichen Sie ein dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - geichwertigen Abschluss. Mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0, dem erfolgreichen Berufsschulabschluss und dem Nachweis von Englisch- oder anderen Fremdsprachenkenntnissen auf Fachoberschulniveau können Sie die Fachoberschulreife (FOR) erwerben.

Dauer:

3 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung auf min. 2 Jahre verkürzt werden)

Zugangsvoraussetzungen:

Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die in einem Berufsausbildungsverhältnis zum Tischler/ Tischlerin stehen.

Ziel:

Bundesweit anerkannter Gesellenbrief zum Tischler/Tischlerin.

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages über Schüler online.