Prüfung:

Gesellenprüfung Teil 1, normalerweise nach der Hälfte der Ausbildung, und Gesellenprüfung Teil 2. Beide Prüfungen werden vor der Handwerkskammer abgelegt und umfassen einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Die Schule verleiht unter bestimmten Voraussetzungen den Berufsschulabschluss. Mit erfolgreichem Berufsschulabschluss erreichen Sie ein dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertigen Abschluss. Mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0, dem erfolgreichen Berufsschulabschluss und dem Nachweis von Englisch- oder anderen Fremdsprachenkenntnissen auf Fachoberschulniveau können Sie die Fachoberschulreife (FOR) erwerben.

Dauer:

3 Jahre
(unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung auf min. 2 Jahre verkürzt werden)

Zugangsvoraussetzungen:

Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die in einem Berufsausbildungsverhältnis zum Friseur/Friseurin stehen.

Ziel:

Bundesweit anerkannter Gesellenbrief zum Friseur/zur Friseurin.

Anmeldung:

Eine Anmeldung kann nur erfolgen, wenn auch ein Ausbildungsvertrag geschlossen wurde.
Die Anmeldung erfolgt über Schüler online.

Weitere Informationen:

- Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks
- Kreishandwerkerschaft Wuppertal
- Berufskolleg am Haspel